Grabreihe auf dem Friedhof in Hamburg-Stellingen

Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V.

Formalitäten
Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V.


Arzt und Todesbescheinigung
Nach eingehender Untersuchung und Feststellung der Todesursache wird von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. Bei einem Sterbefall in der Wohnung ist der Hausarzt zu benachrichtigen. Ist dieser nicht zu erreichen, muss ein Notarzt angefordert werden. Dem Arzt ist der Personalausweis der verstorbenen Person vorzulegen.
Für verstorbene Seniorenheimbewohner und Krankenhauspatienten wird der Arzt von diesen Institutionen benachrichtigt.

Überführung
Die Überführung einer verstorbenen Person in eine Verstorbenenhalle muss von einem Bestattungsinstitut unter Aushändigung der Todesbescheinigung durchgeführt werden. Beauftragen Sie damit ein Ihnen oder Ihren Familienangehörigen bekanntes Institut Ihres Vertrauens. Sollten Sie und Ihre Familie kein bestimmtes Bestattungsinstitut kennen, dann erkundigen Sie sich bei Freunden, Bekannten oder Nachbarn.

Dokumente
Diese Papiere sind erforderlich zur Regelung der behördlichen Formalitäten:

Immer:

Personalausweis

Bei Ledigen:

Geburtsurkunde

Bei Verheirateten:

Geburts- und Heiratsurkunde, oder Familienbuchauszug für Eheschließungen ab 1958

Bei Verwitweten:

Geburts- und Heiratsurkunden, sowie Sterbeurkunde des Ehepartners

Bei Geschiedenen:

Geburts- und Heiratsurkunde, sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil

Die vorgenannten Belege müssen Originaldokumente sein. Bei der Beschaffung fehlender Unterlagen sind wir Ihnen gern behilflich.

Für die Regelung weiterer Formalitäten und der Bestattung
Original-Policen von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen, Rentenversicherungsnummer/n, Betriebsrentennummer mit Firmenangabe, Versorgungsamt-Mitteilungen, Schwerbehinderten-Ausweis, letztwillige Bestattungsverfügung, Grabunterlagen.

Bestattungsinstitut
Die Absprache für eine Bestattung und aller damit verbundenen Formalitäten führen Sie in der Regel mit dem Institut, das von Ihnen bereits zuvor unter der Vertrauensvoraussetzung mit der Überführung beauftragt wurde.
Sie sind nicht verpflichtet, ein bestimmtes Unternehmen - von wem es auch immer empfohlen wird - mit der Bestattung zu beauftragen.
Besprechen Sie daher mit einem Institut Ihrer Wahl in aller Ausführlichkeit und Sorgfalt die Organisation und Ausführung der Trauerfeier und Beisetzung.

Wir empfehlen uns Ihnen.

< Bestattungsausführungen seit 1896 - ein Fundament für Ihr Vertrauen >