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Was tun im Trauerfall?

1.

Bei einem Trauerfall im Hause ist der Hausarzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angefordert werden.

Bei Verstorbenen aus dem Seniorenheim oder Hospiz wird der Arzt von dieser Institution benachrichtigt.

2.

Wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist, sollten Sie uns benachrichtigen, damit die Überführung veranlassen. Sie sind nicht verpflichtet, ein Unternehmen – von wem auch immer empfohlen – mit der Bestattung zu beauftragen.

Gerne könne Sie uns auch schon über den Trauerfall informieren bevor die Todesbescheinigung ausgestellt ist, überführen können wir allerdings erst danach.

3.

Die Absprache für die Bestattung und aller damit verbundener Formalitäten führen Sie im Anschluss mit uns. Wir besprechen mit Ihnen in aller Ausführlichkeit und Sorgfalt die Organisation und Ausführung der Trauerfeier und Beisetzung.

Benötigte Dokumente im Überblick

Die vorgenannten Urkunden müssen Original­dokumente sein. Bei der Beschaffung fehlender Dokumente sind wir Ihnen gerne behilflich.

*Bei Heirat ab 1958 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.

Für die Regelung weiterer Formalitäten und der Bestattung (wenn vorhanden):